Spenden und gemeinnütziges Engagement in der Nachhaltigkeitserklärung nach CSRD: Wie gehen Unternehmen damit um?
Spenden, Sponsoring und soziales Engagement gehören für viele Unternehmen zur DNA. Doch der neue Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD stellt viele vor die Frage: Ist hier noch Platz dafür?
Viele Unternehmen konzipieren gerade ihre Nachhaltigkeitsberichte neu. Grundlage dafür ist die europäische Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und die dazugehörigen europäischen Standards (ESRS). Dabei taucht oft die Frage auf, wie das soziale Engagement in Form von Spenden oder Sponsoring in den Bericht zu integrieren ist.
Die Unterstützung von Sportvereinen, Kinderhilfsprojekten, NGOs oder ähnlichem gehörte in der Vergangenheit zu den häufigsten Inhalten von derartigen Berichten. Doch die neuen Vorgaben lassen viel weniger Spielraum als bisher. Daher stellt sich die Frage, ob und an welcher Stelle gemeinnütziges Engagement in die Struktur der ESRS integrierbar sind.
Unternehmen, die ihr soziales Engagement veröffentlichen wollen, stehen vor zwei Herausforderungen: Erstens muss die Offenlegung dem Grundsatz der Wesentlichkeit entsprechen. Zweitens muss für die Berichterstattung über das Engagement die richtige Stelle im Bericht gefunden werden.
Wesentlichkeit gilt auch für Spenden in der CSRD
Alle Inhalte im Rahmen der CSRD, die nicht verpflichtend sind, müssen dem Grundsatz der Wesentlichkeit genügen. Das heißt strenggenommen, dass nicht wesentliche Inhalte nicht in den Nachhaltigkeitsbericht aufgenommen werden dürfen. Oft sind mildtätige Gaben wie Spenden für das Unternehmen aber in finanzieller Hinsicht von untergeordneter Bedeutung und genügen nicht dem Anspruch der Wesentlichkeit.
Anders könnte es aussehen, wenn das soziale Engagement eine unternehmensstrategische oder geschäftspolitische Bedeutung hat. Sofern Spenden oder Sponsoring für bestimmte Zwecke etwa in der Strategie verankert sind, könnte sich daraus eine Wesentlichkeit begründen lassen.
Wohin gehören Spenden im Nachhaltigkeitsbericht?
Viele Unternehmen nutzen für ihr soziales Engagement die Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (SDGs) als Referenzpunkte. Die CSRD ist zwar anders aufgebaut. Es gibt aber Mapping-Matrizen, die von den Entwicklungszielen zu den Gliederungspunkten der CSRD überleiten. Damit könnte ein Ansatzpunkt für den richtigen Ort im Nachhaltigkeitsbericht gegeben sein.
Wichtig für die Zuordnung des sozialen Engagements ist die Frage nach dem Ziel: Handelt es sich um einen Geschäftszweck? Dann könnte die Beschreibung des Geschäftsmodells im Allgemeinen Teil (ESRS 2) der richtige Ort für die Berichterstattung sein. Auch zur Förderung der Unternehmenskultur (G1) könnte das Engagement passen. Handelt es sich um ein Instrument der Mitarbeitergewinnung und -bindung? Dann könnte es zu den „Weiteren Maßnahmen“ in S1 gehören. Sollen durch das Engagement negative Auswirkungen auf bestimmte Bevölkerungsgruppen (teil-)kompensiert werden? Dann wäre S3 der richtige Ort im CSRD-Bericht.
So könnten die nächsten Schritte aussehen
Der Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD sollte als Gelegenheit genutzt werden, das soziale Engagement auf eine höhere Ebene zu heben. Anstatt es also fallenzulassen, ist nun der Zeitpunkt für eine kritische Prüfung gekommen: Welches Engagement passt wirklich zum Unternehmen? Welches ist schlüssig erklärbar? Und wie lässt es sich konzeptionell und formal in die Grundsätze der Unternehmensführung integrieren? Wenn diese Fragen beantwortet sind, dürfte das soziale Engagement auch einen gut begründbaren Platz im Nachhaltigkeitsbericht finden.
Auf jeden Fall sollte die Integration von Spenden und Sponsoring in den CSRD-Bericht mit dem Wirtschaftsprüfer beraten werden. Dieser Text fasst nur einige Gedanken zum Thema zusammen und kann nicht als Beratung gelten.
Nachhaltiges Engagement mit Stay
Die Stiftung Stay aus Stuttgart arbeitet seit zehn Jahren mit extrem armen Familien in Ostafrika zusammen, um ihnen Perspektiven auf dauerhaft eigene Einkommen zu verschaffen. Mit dem innovativen unternehmerischen Ansatz zielt die Arbeit von Stay darauf ab, die Abhängigkeiten von außen zu verringern und eine Entwicklung von innen anzustoßen. Die Stiftung ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt und zum Ausstellen von Spendenquittungen berechtigt. Stay versendet Spendenquittungen standardmäßig zu Beginn des Folgejahres nach der Spende ab einer Spendensumme von 50 Euro im Jahr.
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